Grundsatzerklärung Lieferkettengesetz
Aufgrund unserer Unternehmensgröße sind wir dem Lieferkettengesetz eigentlich nicht verpflichtet. Wir sehen uns jedoch grundsätzlich in der unternehmerischen Verantwortung, wenn es um den Schutz von Mensch und Umwelt geht.
baumann + trapp bestätigt deshalb mit dieser Grundsatzerklärung, Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schützen - verbunden mit dem stetigen Bestreben nach Verbesserung dieser Schutzrechte in allen geschäftlichen Prozessen der Wertschöpfungskette.